Umsetzung des Masernschutzgesetzes in Schulen

Das Gesetz für den Schutz vor Masern muss in allen Schulen umgesetzt werden. Dafür müssen alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ihren Masernschutz nachweisen. Hier finden Sie weitere Informationen (in arabischer Sprache). Es gibt zwei Möglichkeiten des Nachweises:

Entweder: Original-Impfausweis in der Schule vorlegen

Oder: Bescheinigung vom Arzt ausfüllen lassen und in der Schule vorlegen